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Chlorella oder Spirulina: Die Unterschiede, die wirklich zählen

Beide werden als grünes Superfood verkauft, doch sie sind biologisch nicht einmal verwandt. Die Unterschiede liegen weniger bei den Nährstoffen als bei Vitamin B12, Schadstoffprofil und Herstellung – hier die belegten Fakten.

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LifeVital Redaktion
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Chlorella und Spirulina stehen im Regal nebeneinander, sehen ähnlich aus und werden mit ähnlichen Worten beworben. Tatsächlich sind sie biologisch nicht einmal miteinander verwandt – und die Unterschiede, die für eine Kaufentscheidung zählen, stehen auf keiner der beiden Packungen. Dieser Vergleich stützt sich auf Untersuchungen deutscher Überwachungsbehörden und veröffentlichte Analysen, nicht auf Herstellerangaben.

Der grundlegende Unterschied: Alge oder Bakterium

Der wichtigste Unterschied wird in fast jedem Vergleich übersprungen: Nur eine der beiden ist überhaupt eine Alge.

ChlorellaSpirulina
Biologische Gruppeeinzellige Grünalge (Eukaryot)Cyanobakterium (Prokaryot)
Zellkernvorhandennicht vorhanden
ZellwandCellulose, gilt als schwer verdaulichkeine Cellulosewand
LebensraumSüßwasseralkalische Salzseen

Chlorella ist eine echte Alge mit Zellkern und einer festen Zellwand aus Cellulose. Spirulina ist ein Bakterium, das Photosynthese betreibt – biologisch näher an Darmbakterien als an einer Alge.

Aus dieser Zellwand ergibt sich der praktisch wichtigste Unterschied: Weil Chlorella eine celluloseartige Hülle besitzt, arbeiten Hersteller mit verschiedenen Verfahren, um sie aufzuschließen oder durchlässiger zu machen. Bei Spirulina entfällt dieser Schritt. Ob und wie stark der Aufschluss die Verwertbarkeit beim Menschen verbessert, ist allerdings weniger gut belegt, als die Werbung nahelegt.

Das Nährstoffprofil: ähnlicher als gedacht

Hier liegen die beiden deutlich näher beieinander, als der Marktschrei vermuten lässt. Beide sind proteinreich, beide liefern Ballaststoffe, Mineralstoffe und Farbstoffe – Chlorella vor allem Chlorophyll, Spirulina zusätzlich Phycocyanin, das ihr die blaugrüne Farbe gibt.

Der Punkt, den kaum jemand ausspricht: Die Unterschiede zwischen einzelnen Produkten sind größer als die Unterschiede zwischen den beiden Gattungen. Eine Untersuchung von 19 Chlorella-Präparaten fand allein beim Vitamin-B12-Gehalt eine Spanne von unter 0,1 bis rund 415 µg pro 100 Gramm – ein Unterschied um mehr als das Tausendfache innerhalb derselben Warengruppe.

Wer also nach dem nährstoffreicheren Produkt sucht, sollte nicht die Gattung vergleichen, sondern die konkreten Analysewerte des konkreten Produkts.

Vitamin B12: hier gehen die beiden auseinander

Das ist der einzige Punkt, an dem sich die beiden wirklich klar unterscheiden – und ausgerechnet er wird in beide Richtungen falsch dargestellt.

Bei Spirulina ist die Lage eindeutig. Das enthaltene B12 liegt weit überwiegend als Pseudovitamin B12 vor, das der menschliche Körper nicht verwerten kann. Die Verbraucherzentrale formuliert es unmissverständlich: Spirulina ist als B12-Quelle, vor allem für vegan Essende, ungeeignet. Es gibt zu dieser Frage sogar ein Urteil – das Kammergericht Berlin untersagte die Werbeaussage „Spirulina – reich an Vitamin B12".

Hinzu kommt: B12-Analoga können die Aufnahme des echten Vitamins zusätzlich behindern, indem sie die Transportsysteme im Körper belegen. Ein Präparat, das überwiegend Analoga liefert, ist damit nicht nur nutzlos, sondern potenziell kontraproduktiv.

Bei Chlorella ist die Lage differenzierter. Eine japanische Analyse von 19 Präparaten fand in den gehaltsstarken Produkten tatsächlich echte Coenzymformen – Adenosylcobalamin und Methylcobalamin. Eine eigene Arbeit hat Methylcobalamin in Chlorella vulgaris gezielt identifiziert und charakterisiert. Daneben fanden sich allerdings ebenfalls inaktive Corrinoide.

Und trotzdem gilt für beide dieselbe praktische Antwort. Das CVUA Baden-Württemberg untersuchte Chlorella-Proben mit einem Verfahren, das nur echte Cobalamine erfasst, und fand 4 bis 58 µg pro 100 Gramm. Das Fazit der Behörde:

„Sofern ein Vitamin B12-Gehalt angegeben war, lag der Wert mit wenigen Ausnahmen erheblich über dem analytisch ermittelten Gehalt."

Gehalt und Wirkform schwanken je nach Charge, Kulturbedingungen und Analysemethode erheblich. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hält deshalb fest, dass sich mit Algenpräparaten die B12-Versorgung nicht sicherstellen lässt und bei veganer Ernährung dauerhaft supplementiert werden sollte.

Kurz: Spirulina scheidet als B12-Quelle aus. Chlorella kann echtes B12 enthalten, ist als verlässliche Quelle aber ebenfalls nicht geeignet. Wer seinen Status wissen will, lässt Holotranscobalamin und Methylmalonsäure im Blut bestimmen.

Schadstoffe: zwei unterschiedliche Risikoprofile

Hier trennen sich die beiden am deutlichsten – und die Behördendaten zeichnen ein klares Bild.

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind überwiegend ein Spirulina-Thema. Das CVUA Sigmaringen fand in Mikroalgenpräparaten Benzo(a)pyren-Gehalte bis rund 17 µg/kg und Summenwerte über 100 µg/kg; mehrere Proben wurden als nicht sichere Lebensmittel beurteilt. Das LGL Bayern stellte 2015 bei fünf von zehn geprüften Präparaten Überschreitungen der damals künftigen Höchstgehalte fest und empfahl die Rücknahme.

Bezeichnend: Die EU-Kontaminantenverordnung nennt in der einschlägigen Kategorie ausdrücklich Spirulina – Chlorella nicht. Die Verbraucherzentrale ordnet die PAK-Belastung entsprechend ein: bekannt vor allem von Spirulina und seltener von Chlorella. Als Ursache nennen die Behörden durchgängig unsachgemäße Trocknung.

Im europäischen Schnellwarnsystem fällt das Verhältnis ähnlich aus. Zu Spirulina finden sich deutlich mehr Meldungen als zu Chlorella – darunter mehrere PAK-Fälle, Ethylenoxid in Bio-Ware aus China und eine Serie von Sulfit-Beanstandungen. Die wenigen Chlorella-Meldungen betrafen Quecksilber in Ware chinesischen Ursprungs.

Mikrocystine – Lebertoxine aus Cyanobakterien – sind bei beiden kein Befund. Eine Untersuchung von 87 Handelsprodukten fand in allen 15 Chlorella- und allen 14 Spirulina-Proben keine Mikrocystine, während sie in allen 58 untersuchten AFA-Produkten nachweisbar waren. Das Mikrocystin-Problem gehört also zu den wildgesammelten AFA-/Klamath-Algen, nicht zu diesen beiden.

Jod betrifft ebenfalls keine der beiden. Makroalgen enthalten im Mittel rund 1.925 mg Jod je Kilogramm, Mikroalgen etwa 17,6 mg. Die Jod-Warnungen des Bundesinstituts für Risikobewertung beziehen sich ausdrücklich auf getrocknete Meeresalgen.

Mikrobiologie und Trocknung

Eine deutsche Untersuchung von 45 sortenreinen Mikroalgenprodukten zwischen September 2023 und November 2024 liefert den bislang klarsten Vergleich:

  • Salmonellen, Listeria monocytogenes und E. coli: in keiner einzigen Probe nachgewiesen
  • Gesamtkeimzahlen über 10.000 KBE/g traten bei Spirulina doppelt so häufig auf wie bei Chlorella
  • Auch Schimmelpilze wurden bei Spirulina häufiger gefunden
  • Die drei höchsten Werte für präsumtive Bacillus cereus stammten sämtlich von Spirulina-Proben – die Toxintests waren durchgehend negativ

Die Erklärung der Autoren ist bemerkenswert konkret: Sie führen den Unterschied auf das Trocknungsverfahren zurück – bei Chlorella überwiegend Sprühtrocknung mit stärkerer Keimreduktion.

Damit schließt sich der Kreis zum PAK-Befund: Beide Male ist es die Trocknung, die den Unterschied macht. Ein Hersteller, der sein Verfahren benennt, gibt dir eine überprüfbare Information – bei beiden Algen.

Was für beide gilt

Vier Punkte, bei denen sich Chlorella und Spirulina nicht unterscheiden:

Keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben. Weder für Chlorella noch für Spirulina existiert in der EU ein genehmigter Health Claim. Aussagen über eine Wirkung im Körper sind damit unzulässig – seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. April 2025 auch in allgemeiner, unspezifischer Form.

Beide sind als Lebensmittel verkehrsfähig. Im Novel-Food-Katalog sind sie als „not novel" geführt und dürfen ohne gesondertes Zulassungsverfahren verkauft werden – allerdings jeweils als ganze Alge beziehungsweise ganzes Bakterium, nicht als isolierter Extrakt.

Beide reichern an, was im Wasser ist. Das gilt für Nährstoffe wie für Schadstoffe. Deshalb sind Herkunft, Produktionsanlage und ein chargenbezogenes Analysenzertifikat bei beiden die entscheidenden Kaufkriterien.

Beide haben ein Kennzeichnungsproblem. In der genannten Untersuchung von 45 Produkten erfüllten 57 Prozent der als Nahrungsergänzungsmittel deklarierten Proben die Kennzeichnungsanforderungen nicht, und 64 Prozent trugen unzulässige gesundheitsbezogene Angaben wie „Entgiftung" oder „Entsäuerung". Eine solche Formulierung auf der Packung ist eher ein Warnsignal als ein Qualitätsmerkmal.

Welche passt zu wem?

Nach der Faktenlage lässt sich das nüchtern beantworten – und die Antwort betrifft weniger die Wirkung als die Zuverlässigkeit.

Für Chlorella spricht das durchgehend günstigere Schadstoff- und Keimprofil in den deutschen Untersuchungen und die Tatsache, dass zumindest ein Teil des enthaltenen B12 in verwertbarer Form vorliegt. Dagegen steht die Cellulose-Zellwand, wegen der zusätzliche Verfahrensschritte nötig sind.

Für Spirulina spricht die fehlende Zellwand und damit ein einfacherer Aufschluss. Dagegen steht das schlechtere Abschneiden bei PAK und Mikrobiologie sowie die eindeutige Situation beim Vitamin B12.

Entscheidender als die Wahl zwischen beiden ist aber die Wahl innerhalb der Gattung. Herkunft, Trocknungsverfahren, benannter Stamm und ein chargenbezogenes Analysenzertifikat unterscheiden gute von schlechten Produkten stärker als jede Gattungsgrenze. Wie du das prüfst, steht ausführlich in Chlorella kaufen: Woran du gute Qualität erkennst.

Häufige Fragen

Kann man Chlorella und Spirulina zusammen einnehmen?

Es spricht nichts dagegen, viele Kombipräparate setzen genau darauf. Zu beachten ist nur, dass sich damit auch die Schadstoffeinträge addieren – die Qualitätsprüfung sollte für beide Bestandteile vorliegen.

Ist Spirulina wirklich keine gute B12-Quelle?

Nein. Das enthaltene B12 liegt weit überwiegend als Pseudovitamin vor, das der Mensch nicht verwerten kann; Analoga können die Aufnahme des echten Vitamins zusätzlich behindern. Die Verbraucherzentrale bezeichnet Spirulina als B12-Quelle ausdrücklich als ungeeignet, und zu einer entsprechenden Werbeaussage existiert ein untersagendes Urteil.

Warum wird Spirulina häufiger mit PAK auffällig?

Behörden führen die Belastung auf unsachgemäße Trocknung zurück. Die EU-Kontaminantenverordnung nennt Spirulina in der einschlägigen Kategorie namentlich; für Chlorella gilt der allgemeine Rahmen für pflanzliche Zubereitungen.

Muss ich mir wegen Mikrocystinen Sorgen machen?

Bei diesen beiden nach aktueller Datenlage nicht. In einer Untersuchung von 87 Produkten waren alle Chlorella- und Spirulina-Proben negativ, während sämtliche AFA-/Klamath-Proben Mikrocystine enthielten. Das Thema betrifft wildgesammelte AFA-Algen.

Welche der beiden hat mehr Protein?

Beide sind proteinreich, und die Werte einzelner Produkte überschneiden sich stark. Aussagekräftig ist nur die Nährwerttabelle des konkreten Produkts – nicht die Gattung.

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Quellen

Zuletzt aktualisiert: August 2026

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Kaufempfehlung dar. Er beschreibt biologische Einordnung, Schadstoffprofile und Qualitätskriterien, keine gesundheitlichen Wirkungen. Nahrungsergänzungsmittel ersetzen keine ausgewogene Ernährung. Bei gesundheitlichen Fragen, in Schwangerschaft und Stillzeit sowie bei gleichzeitiger Einnahme von Medikamenten wende dich an einen Arzt oder Apotheker.